ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Angaben zum Dienstleister:
Firmenname: Thermal Villa Berekfürdő
Sitz: 5309 Berekfürdő, Bagoly utca 1/c
Steuernummer: 92109654-1-42
Betriebene Unterkunft: Thermal Villa Berekfürdő
Adresse: 5309 Berekfürdő, Bagoly utca 1/c
Telefon: 06 70 282 2042
NTAK-Nummer: MA26128051
II. Allgemeine Bestimmungen
- Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend: AGB) regeln die Nutzung der vom Dienstleister betriebenen Thermal Villa Berekfürdő (nachfolgend: Villa) sowie der von ihr angebotenen Dienstleistungen.
- Individuelle Bedingungen sind nicht Bestandteil dieser AGB, schließen jedoch den Abschluss gesonderter, besonderer Vereinbarungen mit Reisevermittlern, Veranstaltern oder anderen Parteien zu jeweils dem konkreten Geschäft entsprechenden Bedingungen nicht aus.
- Der Dienstleister behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen höherer Gewalt – z. B. bei einer Epidemie – die Nutzung der Villa und ihrer Dienstleistungen ergänzend zu diesen AGB durch weitere allgemein gültige Anweisungen zu regeln, die auf der Website der Villa öffentlich veröffentlicht und für jedermann zugänglich sind.
III. Vertragsparteien
- Die vom Dienstleister angebotenen Leistungen werden vom Gast – einschließlich Gruppen ab einer Buchung von 10 Personen – in Anspruch genommen. Erteilt der Gast die Bestellung der Dienstleistungen direkt an den Dienstleister, wird der Gast zur Vertragspartei. Der Dienstleister und der Gast werden gemeinsam, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, zu Vertragsparteien (nachfolgend: Parteien).
- Wird die Bestellung der Dienstleistungen im Auftrag des Gastes von einem Dritten (nachfolgend: Vermittler) beim Dienstleister aufgegeben, werden die Bedingungen der Zusammenarbeit durch den zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.
IV. Art und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistung
- Auf eine mündliche oder schriftliche Angebotsanfrage des Gastes sendet der Dienstleister in jedem Fall ein schriftliches Angebot. Geht innerhalb von 48 Stunden nach Versand des Angebots oder bis zu der im Angebot angegebenen Gültigkeitsfrist keine konkrete Bestellung ein, erlischt die Bindung des Dienstleisters an das Angebot.
- Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der vom Gast schriftlich abgegebenen Buchung durch den Dienstleister zustande und gilt somit als schriftlich geschlossener Vertrag (nachfolgend: Vertrag). Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen einer von den Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung. Eine mündliche Buchung, Vereinbarung, Änderung oder deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister entfaltet keine Vertragswirkung.
- Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Beherbergungsdienstleistung wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen.
- Verlässt der Gast das Zimmer endgültig vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ist der Dienstleister berechtigt, den vollständigen im Vertrag vereinbarten Preis für die Leistung zu verlangen. Der Dienstleister ist berechtigt, ein vor Ablauf der Vertragsdauer frei gewordenes Zimmer erneut zu vermieten.
- Eine vom Gast beantragte Verlängerung der Beherbergungsdienstleistung bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. In diesem Fall kann der Dienstleister die Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen verlangen.
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beherbergungsdienstleistung ist, dass die Gäste ihre Identität entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vor Bezug des Zimmers durch Vorlage der entsprechenden Ausweisdokumente nachweisen. Ohne Anmeldung darf niemand im Hotel übernachten.
V. Beginn und Ende der Beherbergung /Check-in; Check-out/
- Der Gast ist berechtigt, das/die Zimmer am vereinbarten Tag ab 14.00 Uhr zu beziehen.
- Erscheint der Gast am vereinbarten Tag nicht bis 20.00 Uhr, ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern im Vertrag keine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
- Der Gast muss das Zimmer am Abreisetag bis 11.00 Uhr verlassen.
- Je nach Auslastung der Villa werden gegen Aufpreis ein früher Check-in und ein später Check-out angeboten. Möchte der Gast diese Leistung in Anspruch nehmen, muss er dies der Rezeption der Villa am Tag vor seiner Ankunft mitteilen.
VI. Verlängerung der Beherbergung
- Für die Verlängerung des Aufenthalts durch den Gast ist die vorherige Zustimmung des Dienstleisters erforderlich.
- Räumt der Gast sein Zimmer am beim Check-in als Abreisetag angegebenen Tag nicht bis 10.30 Uhr und hat der Dienstleister der Verlängerung des Aufenthalts nicht vorher zugestimmt, ist der Dienstleister berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen; gleichzeitig erlischt die Leistungspflicht des Dienstleisters.
VII. Preise
- Die jeweils gültigen Listenpreise der Villa sind auf der Website der Villa (www.thermalvillaberekfurdo.hu) verfügbar. Die Preislisten für sonstige Dienstleistungen der Villa sind in den jeweiligen Bereichen (z. B. Restaurant, Wellness) erhältlich und ebenfalls auf der Website der Villa verfügbar.
- Der Gast kann sich vor Beginn der Leistungserbringung jederzeit an der Rezeption der Villa über die Preise der Dienstleistungen informieren.
- Der Dienstleister kann seine veröffentlichten Preise ohne vorherige Ankündigung ändern (zum Beispiel aufgrund von Paketpreisen oder sonstigen Ermäßigungen). Hat der Gast eine Unterkunft gebucht und wurde diese vom Dienstleister schriftlich bestätigt, darf der Dienstleister den bestätigten Paketpreis nicht mehr ändern.
- Die veröffentlichten Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer, jedoch nicht die vor Ort zu entrichtende Kurtaxe. Unsere Preise enthalten außerdem nicht die Servicegebühr, die nach jedem Restaurantkonsum zu zahlen ist, einschließlich Halbpensionspaketen, À-la-carte-Mahlzeiten und Getränkekonsum. (Die Höhe beträgt 10%)
- Zusätzliche Belastungen infolge einer Änderung der geltenden Steuergesetze (MwSt., Kurtaxe) gibt der Dienstleister nach vorheriger Mitteilung an die Vertragspartei weiter.
- Unsere Preise verstehen sich in HUF. In Euro angegebene Preise werden zu einem festen Wechselkurs von 1 Euro = 400 HUF in Rechnung gestellt. Der feste Wechselkurs ist an der Hotelrezeption einsehbar.
- Ein Einzelzimmerzuschlag wird in allen Fällen berechnet, in denen der Gast oder die Gäste nicht in einem Einzelzimmer, sondern in einer größeren Zimmerkategorie untergebracht sind und sich nur ein zahlender Gast im Zimmer aufhält.
VIII. Angebote, Ermäßigungen
- Aktuelle Angebote und Ermäßigungen werden auf der Website der Villa sowie über andere individuelle Vertriebskanäle veröffentlicht. Die veröffentlichten Ermäßigungen gelten stets für individuelle Zimmerbuchungen.
- Veröffentlichte Ermäßigungen können nicht mit anderen Ermäßigungen kombiniert werden.
- Bei der Buchung von Produkten, die besonderen Bedingungen unterliegen, bei Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen legt der Dienstleister die Bedingungen in einem individuellen Vertrag fest.
IX. Kinderermäßigungen
Sofern unser Hotel bei Paketangeboten oder Tagespreisen nichts anderes bestimmt, gewähren wir für Kinder bei Unterbringung im Zimmer der Eltern folgende Ermäßigungen auf die Unterkunft:
- von 0 bis 4 Jahren: 100%,
- von 4 bis 12 Jahren: Ermäßigung auf die Preise der Mahlzeiten (Halbpension),
- von 12 bis 18 Jahren ist, sofern die Zimmerkapazität dies zulässt, der volle Erwachsenenpreis zu zahlen; kann ein Gast dieser Altersgruppe aufgrund der Zimmerkapazität nur auf einem Zustellbett schlafen, ist der Erwachsenenpreis für das Zustellbett zu entrichten (sofern die Villa im Paketangebot nichts anderes bestimmt).
Ein Zustellbett kann nur in bestimmten Zimmerkategorien bereitgestellt werden.
Der Wunsch nach einem Zustellbett muss im Voraus, gleichzeitig mit der Buchung, mit dem Dienstleister abgestimmt werden.
X. Zahlungsweise
- Der Dienstleister hat Anspruch auf die Vergütung der für die Vertragspartei erbrachten Leistungen spätestens nach deren Inanspruchnahme, grundsätzlich vor Abreise der Vertragspartei aus dem Hotel; im Rahmen einer individuellen Vereinbarung kann bei Gruppen- oder Firmenbuchungen auch eine nachträgliche Zahlung ermöglicht werden.
- Der Gast ist berechtigt und – sofern keine individuelle Vereinbarung besteht – zugleich verpflichtet, den Preis der Dienstleistung per Banküberweisung oder vor Ort in bar, per Bankkarte oder mit einer gültigen und unbeschädigten OTP/MKB/K&H Széchenyi-Erholungskarte, die ausschließlich auf den Namen des Gastes oder einer mit ihm dort übernachtenden Person ausgestellt ist, spätestens bei der Abreise aus dem Hotel zu begleichen.
- Bei Zahlung per Banküberweisung – sofern eine individuelle Vereinbarung mit dem Dienstleister nichts anderes bestimmt – ist der Gast verpflichtet, den Preis der bestellten Dienstleistungen vor dem angegebenen Anreisetag auf das Bankkonto der Villa zu überweisen, sodass der Betrag spätestens am Anreisetag dem Bankkonto der Villa gutgeschrieben wird, oder die Überweisung durch eine unwiderrufliche Erklärung seines kontoführenden Kreditinstituts nachzuweisen, die die erfolgte Überweisung bestätigt.
XI. Bedingungen für Vorauszahlungen
- Eine Vorauszahlung ist bei individuellen Buchungen (bis 9 Personen) für lange Wochenenden, staatliche Feiertage und Hochsaisonzeiten, beim Kauf von Geschenkgutscheinen sowie bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen: Freundesgruppen, Hochzeiten, Veranstaltungen usw.) zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt für Hochsaisonzeiten 50 % des Buchungswertes und für alle anderen Zeiträume 30 % des Buchungswertes. Weicht die Villa von diesen Vorauszahlungssätzen ab, wird dies im betreffenden Paketangebot oder in der Preisliste angegeben. Die Frist für die Vorauszahlung ist in der in Abschnitt IV.2 dieser AGB genannten Bestätigung enthalten.
- Zahlungsarten für die Vorauszahlung: Bargeld, Banküberweisung, OTP/MKB/K&H SZÉP-Karte, Bankkarte. Vorauszahlungen in bar oder per Bankkarte sind auch im Hotel möglich. Nach Eingang der Vorauszahlung wird eine Anzahlungsrechnung ausgestellt und per Post an die Vertragspartei bzw. den Einzahler versandt.
Bei Vorauszahlung per Banküberweisung ist der Anzahlungsbetrag auf folgende Bankverbindung zu überweisen:
10402434- 24352837- 00000000
XII. Stornierungsbedingungen
Sofern im Vertrag keine anderen Bedingungen festgelegt sind, gelten – außer bei höherer Gewalt – folgende Stornierungsbedingungen:
Buchungen können bis 5 Tage vor der Anreise kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor der Anreise wird die bereits geleistete Vorauszahlung dem Gast nicht zurückerstattet. Bei einer Stornierung am Anreisetag oder bei Nichterscheinen hat der Dienstleister Anspruch auf den vollständigen Buchungsbetrag, den der Gast zu zahlen verpflichtet ist. Bei Gruppenbuchungen ist die Stornierung mit einer Vertragsstrafe verbunden, deren Höhe der geleisteten Vorauszahlung entspricht. Weicht die Villa hiervon ab, wird dies im betreffenden Paketangebot oder in der Preisliste angegeben.
XIII. Änderungsbedingungen
Sofern im Vertrag keine anderen Bedingungen festgelegt sind, gelten – außer bei höherer Gewalt – folgende Änderungsbedingungen:
- Bei Änderungen von Gruppenunterkunftsbuchungen (ab 10 Personen) – Änderung eines im Voraus gebuchten Zeitraums sowie Verringerung der Zimmeranzahl – kann die Gruppe die Bestellung bis zum 20. Tag vor dem Anreisetag des gebuchten Termins schriftlich ohne Folgen stornieren. Wurde eine Vorauszahlung geleistet, wird diese zinslos zurückerstattet.
- Innerhalb von 20 Tagen vor dem Anreisetag kann die Gruppe ihre Bestellung gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr stornieren. Bei einer Stornierung innerhalb von 20 Tagen ist eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe der geleisteten Vorauszahlung entspricht, die in der Regel 30 % des gesamten Buchungsbetrags beträgt.
- Die von der Gruppe bestellte Verpflegungsleistung kann bis 48 Stunden vor dem Tag der Leistungserbringung ohne Rechtsfolgen storniert werden. Bei einer Änderung (Reduzierung der bestellten Menge) oder Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor der Leistungserbringung ist die Gruppe verpflichtet, dem Dienstleister den vollständigen Preis der im Voraus bestellten Verpflegungsleistung zu zahlen.
XIV. Verweigerung der Vertragserfüllung, Erlöschen der Leistungspflicht
1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und damit die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn:
- der Gast das zur Verfügung gestellte Zimmer bzw. die Einrichtung nicht bestimmungsgemäß nutzt;
- der Gast sein Zimmer am beim Check-in als Abreisetag angegebenen Tag nicht bis 10.30 Uhr räumt und der Dienstleister der Verlängerung des Aufenthalts nicht vorher zugestimmt hat;
- der Gast sich in Bezug auf die Sicherheit und Ordnung der Unterkunft oder gegenüber deren Mitarbeitern unangemessen oder grob verhält, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder ein bedrohliches, beleidigendes oder sonstiges inakzeptables Verhalten zeigt;
- der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet;
- die Vertragspartei ihrer im Vertrag festgelegten Verpflichtung zur Vorauszahlung nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt nachkommt.
2. Kann der Vertrag zwischen den Parteien aus Gründen „höherer Gewalt“ nicht erfüllt werden, endet der Vertrag.
XV. Unterkunftsgarantie
- Kann der Dienstleister die im Vertrag genannten Leistungen aus eigenem Verschulden (z. B. Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.) nicht bereitstellen, ist er verpflichtet, unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.
- Der Dienstleister ist verpflichtet, die im Vertrag genannten Leistungen zum dort bestätigten Preis für den dort vereinbarten Zeitraum – oder bis zum Wegfall des Hindernisses – in einer anderen Unterkunft derselben oder einer höheren Kategorie bereitzustellen/anzubieten. Sämtliche Mehrkosten für die Bereitstellung der Ersatzunterkunft trägt der Dienstleister.
- Kommt der Dienstleister diesen Verpflichtungen vollständig nach bzw. nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft an, kann die Vertragspartei nachträglich keinen Schadensersatzanspruch geltend machen.
- Nimmt der Gast die angebotene Ersatzunterkunft aus einem nachvollziehbaren Grund nicht an, wird bei einem vor dem Anreisetag eingetretenen Leistungshindernis des Dienstleisters die geleistete Vorauszahlung zurückerstattet. Tritt das Leistungshindernis nach der Anreise ein, rechnen die Parteien die tatsächlich erbrachten Leistungen miteinander ab; etwaige Schadensersatzansprüche des Gastes gegenüber dem Dienstleister können gemäß den Bestimmungen des ungarischen Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (nachfolgend: Ptk.) geltend gemacht werden.
XVI. Rechte des Gastes
- Mit Abschluss des Vertrags erwirbt der Gast das Recht auf die übliche Nutzung der von ihm gemieteten Räumlichkeiten sowie auf die übliche Nutzung der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs, die den Gästen üblicherweise und ohne besondere Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, und auf die übliche Bedienung während der ausgeschriebenen Öffnungszeiten.
- Der Gast kann während seines Aufenthalts im Hotel eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Erbringung der vom Dienstleister angebotenen Leistungen einreichen. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Bearbeitung von Beschwerden, die ihm in diesem Zeitraum nachweislich schriftlich übermittelt wurden (oder die er bei einer mündlichen Beschwerde protokolliert hat). Der Dienstleister bearbeitet etwaige Beschwerden individuell. Der Gast kann eine schriftliche Beschwerde unter folgender Adresse und über folgende Kontaktdaten einreichen:
Thermal Villa Berekfürdő
Adresse: 5309 Berekfürdő, Bagoly utca 1/c
Postanschrift: 5309 Berekfürdő, Bagoly utca 1/c
Tel.: 06 70 282 2042
E-Mail: tasnadib20@gmail.com
Der Dienstleister prüft schriftliche Beschwerden gemäß dem ungarischen Gesetz Nr. CLV von 1997 über den Verbraucherschutz.
XVII. Pflichten des Gastes
- Der Gast ist verpflichtet, die Vergütung für die vom Dienstleister erbrachten Leistungen bis zu der in der Bestätigung gemäß Abschnitt IV.2 dieser AGB angegebenen Frist oder bei Ablauf des Vertrags zu bezahlen.
- Bringen Gäste Lebensmittel oder Getränke in das Hotel mit und konsumieren diese in öffentlichen Bereichen, ist der Dienstleister berechtigt, hierfür eine angemessene Gebühr zu berechnen (bei Getränken die sogenannte „Korkgebühr“). Es ist den Gästen untersagt, Speisen/Getränke aus den gastronomischen Einheiten der Villa mitzunehmen.
- Vor der Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, die von den Gästen in die Unterkunft mitgebracht werden und nicht zu den üblichen Reisebedürfnissen gehören, ist die Zustimmung des Dienstleisters einzuholen.
- Die Fahrzeuge der Gäste können kostenlos auf dem Parkplatz der Villa abgestellt werden. Der Dienstleister schließt seine Haftung für jegliche Schäden an auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen und an darin befindlichen Gegenständen aus (einschließlich beispielsweise, aber nicht ausschließlich: Aufbruch des Fahrzeugs und Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs sowie Schäden durch Naturereignisse).
- Auf dem Parkplatz sind die Vorschriften der ungarischen Straßenverkehrsordnung (KRESZ) einzuhalten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 10 km/h. Abfälle sind bitte in die auf dem Gelände des Komplexes bzw. in den Zimmern aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen. Möbel dürfen weder aus dem Zimmer noch aus dem Gebäude entfernt oder umgestellt werden.
- Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für in den Zimmern zurückgelassene Wertgegenstände; zur Aufbewahrung steht im Zimmer ein Safe zur Verfügung.
- Die auf dem Gelände der Villa befindlichen Geräte und Einrichtungen dürfen vom Gast ausschließlich auf eigene Verantwortung genutzt werden; die ausgehängten Bedienungs-/Nutzungshinweise sind verbindlich einzuhalten.
- Gemäß der Umsetzung des ungarischen Gesetzes Nr. XLII von 1999 über den Schutz von Nichtrauchern und bestimmte Vorschriften über den Konsum und Vertrieb von Tabakerzeugnissen ist das Rauchen in geschlossenen Räumen der Villa (einschließlich Gästezimmern) sowie in Gemeinschaftsbereichen verboten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder zur Einhaltung dieser Pflicht wurden vom Dienstleister in den vorgeschriebenen Bereichen angebracht. Die Mitarbeiter der Villa sind berechtigt, Gäste sowie jede andere Person auf dem Gelände der Villa zur Einhaltung dieser Rechtsvorschriften und zur Unterlassung rechtswidrigen Verhaltens aufzufordern. Gäste sowie jede andere Person auf dem Gelände der Villa sind verpflichtet, diese Rechtsvorschriften einzuhalten und einer entsprechenden Aufforderung Folge zu leisten. Wird der Dienstleister aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens eines Gastes oder einer anderen Person auf dem Gelände der Villa von der zuständigen Behörde nach den genannten Rechtsvorschriften mit einer Geldbuße belegt, behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Betrag der Geldbuße auf die Person zu übertragen, die das rechtswidrige Verhalten begangen hat, bzw. dessen Zahlung von dieser Person zu verlangen.
- Die Lagerung entzündlicher oder explosionsgefährlicher Stoffe in den Zimmern der Villa ist verboten. Im Brandfall ist die Rezeption der Villa unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Feuer oder einem anderen Alarm sind die Gäste verpflichtet, die Zimmer und die gemeinschaftlich genutzten Bereiche der Villa gemäß den dort ausgehängten Anweisungen so schnell wie möglich zu verlassen.
- Für vom Gast mitgebrachte Feuerwerkskörper sowie andere genehmigungspflichtige Tätigkeiten ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Villa erforderlich; außerdem müssen die Gäste die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einholen.
- Der Gast ist verpflichtet sicherzustellen, dass sich ein unter seiner Verantwortung stehendes Kind unter 14 Jahren nur unter Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel aufhält.
- Gäste, die Zimmer bzw. gemeinschaftlich genutzte Geräte und Einrichtungsgegenstände der Villa gemeinsam nutzen, haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung entstehen.
- Der Gast haftet für sämtliche Schäden und Nachteile, die dem Dienstleister durch Verschulden des Gastes, seiner Begleitperson oder einer anderen Person unter seiner Verantwortung entstehen. Schäden, die vom Gast, seiner Begleitperson oder einer anderen unter seiner Verantwortung stehenden Person fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, lässt der Dienstleister vom Verursacher ersetzen.
- Der Gast ist verpflichtet, das Gebäude der Villa und dessen unmittelbare Umgebung bestimmungsgemäß und ohne unnötige Störung der übrigen Gäste zu nutzen.
- In den Innenbereichen des Hotels sowie auf den Terrassen ist es – zur Wahrung der Ruhe der Gäste – nach 22.00 Uhr untersagt, Lärm zu verursachen, in den Zimmern mit störender Lautstärke fernzusehen oder Musik zu hören sowie in der Lobby laut Musik zu spielen.
- Der Gast muss einen ihm entstandenen Schaden unverzüglich an der Rezeption der Villa melden und der Villa alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, die zur Klärung der Umstände des Schadensfalls und gegebenenfalls zur Aufnahme eines Polizeiprotokolls/eines Polizeiverfahrens erforderlich sind.
- Einrichtungsgegenstände und Textilien dürfen nicht aus dem Hotel entfernt werden.
- Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Dienstleister in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen der Villa (mit Ausnahme von Umkleiden und Toiletten, jedoch einschließlich des Parkplatzes und der unmittelbar zum Hotel gehörenden Außenbereiche) aus Gründen des Eigentumsschutzes ein geschlossenes Kamerasystem betreibt, dessen Aufzeichnungen gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gelöscht werden.
- Der Gast ist verpflichtet, sein Zimmer jederzeit verschlossen zu halten und sich beim Verlassen des Zimmers zu vergewissern, dass es abgeschlossen und die Tür ordnungsgemäß geschlossen ist, sodass sie sich auch bei geringerer Krafteinwirkung nicht öffnet.
XVIII. Mitbringen von Haustieren
- Der Dienstleister behält sich das Recht vor, nach entsprechender Mitteilung des Gastes individuell festzulegen, welche Haustiere gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in das Hotel mitgebracht werden dürfen.
- Blindenführhunde dürfen von den Gästen kostenlos in das Hotel mitgebracht werden.
- Haustiere dürfen in die vom Dienstleister ausgewiesenen Zimmer mitgebracht und dort unter Aufsicht des Gastes gehalten werden. Gemeinschaftsbereiche dürfen von Haustieren ausschließlich zum Erreichen der Zimmer genutzt werden; andere Bereiche (Restaurant, Wellness usw.) dürfen mit Haustieren nicht betreten werden.
- Der Gast haftet vollständig für alle Schäden, die durch ein von ihm in das Hotel mitgebrachtes Haustier verursacht werden.
XIX. Rechte des Dienstleisters
Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Bezahlung von entgeltpflichtigen Leistungen, die in Anspruch genommen oder im Vertrag bestellt, aber nicht in Anspruch genommen wurden, nicht nach, steht dem Dienstleister zur Sicherung seiner Forderungen gemäß dem Ptk. ein Pfandrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes zu, die dieser in das Hotel mitgebracht hat. Auf dieses Pfandrecht sind die Vorschriften über das Pfandrecht des Vermieters entsprechend anzuwenden. Solange das Pfandrecht besteht, kann der Dienstleister die Entfernung der mit dem Pfandrecht belasteten Gegenstände verhindern. Handelt es sich bei dem als Pfand zurückbehaltenen Gegenstand um ein Kraftfahrzeug im Eigentum des Gastes, bezieht sich dessen Zurückbehaltung als Pfand ausschließlich auf den Pfandgegenstand selbst und keinesfalls auf eine Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit des Gastes oder seiner Mitreisenden. Die genannten Personen können das Hotel ohne weitere Einschränkungen verlassen.
XX. Pflichten des Dienstleisters
- Der Dienstleister ist verpflichtet, dem Gast die im Vertrag bestellte Unterkunft und sonstigen Dienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Servicestandards zu erbringen.
- Der Dienstleister ist verpflichtet, die schriftliche Beschwerde des Gastes zu untersuchen, die zur Lösung des Problems erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, diese schriftlich festzuhalten und den Gast darüber zu informieren.
- Das Personal der Villa ist dafür verantwortlich, das Verbot von Lärm, störend lautem Fernsehen oder Musikhören in den Zimmern sowie lautem Musizieren in der Lobby in den Innenbereichen des Hotels und auf den Terrassen nach 22.00 Uhr im Interesse der Ruhe der Gäste einzuhalten und durchzusetzen.
XXI. Krankheit oder Tod des Gastes
- Erkrankt der Gast während der Inanspruchnahme der Beherbergungsdienstleistung und ist er selbst nicht in der Lage, in seinem eigenen Interesse zu handeln, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an, wobei die Kosten der angebotenen und angenommenen medizinischen Hilfe vom Gast zu tragen sind. Stellt der Arzt eine ansteckende Krankheit fest, ist der Dienstleister berechtigt, die weitere Leistungserbringung zu verweigern. Zusätzliche Kosten infolge eines vorzeitigen Verlassens der Villa trägt der Gast.
- Im Falle von Krankheit/Tod des Gastes hat der Dienstleister Anspruch auf Kostenerstattung durch den Angehörigen, Erben bzw. Rechnungsschuldner des betroffenen Gastes hinsichtlich etwaiger medizinischer und Verfahrenskosten, der Vergütung für vor dem Tod in Anspruch genommene Dienstleistungen sowie etwaiger Schäden an Ausstattung oder Einrichtungsgegenständen im Zusammenhang mit der Krankheit/dem Todesfall.
- Der Dienstleister betrachtet den Tod des Gastes als Abreise vor Ablauf der Vertragsdauer und ist in diesem Fall nicht in der Lage, dem gesetzlichen Erben oder den gesetzlichen Erben den auf den verbleibenden Teil der Vertragsdauer entfallenden Betrag zurückzuerstatten.
XXII. Schadensersatzhaftung des Dienstleisters
- Der Dienstleister haftet für Schäden, die dem Gast durch Verlust, Beschädigung oder Zerstörung seiner Sachen entstehen, sofern der Gast diese an einem vom Dienstleister bezeichneten oder allgemein dafür vorgesehenen Ort abgelegt oder einem Mitarbeiter des Dienstleisters übergeben hat, den er für zur Entgegennahme der Sachen berechtigt halten durfte.
- Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die durch einen unabwendbaren Grund außerhalb des Verantwortungsbereichs der Mitarbeiter des Dienstleisters und der Gäste entstanden sind oder vom Gast selbst verursacht wurden.
- Der Dienstleister kann Bereiche auf dem Gelände der Villa bestimmen, die der Gast nicht betreten darf. Für Schäden oder Verletzungen, die dem Gast in solchen Bereichen entstehen, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
- Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur dann, wenn er den Gegenstand ausdrücklich zur Verwahrung übernommen, die Übernahme zur Verwahrung ausdrücklich verweigert hat oder der Schaden aus einem Grund eingetreten ist, für den er nach den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast. Darüber hinaus haftet der Dienstleister nicht für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Nutzung entstehen.
- Der Dienstleister haftet auch dann nicht auf Schadensersatz, wenn die Nutzung des Wellnessbereichs oder anderer Einrichtungen der Villa während Wartungsarbeiten eingeschränkt oder untersagt ist, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder zur Einhaltung gesundheitlicher Vorschriften angeordnet wurden.
- Die Nutzung des Wellnessbereichs der Villa erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. In Bereichen in Wassernähe besteht erhöhte Rutschgefahr; für daraus entstehende Unfälle übernimmt die Villa keine Haftung.
XXIII. Vertraulichkeit
Bei der Erfüllung seiner im Vertrag festgelegten Verpflichtungen ist der Dienstleister verpflichtet, gemäß den Bestimmungen des ungarischen Gesetzes Nr. CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit (nachfolgend: Datenschutzgesetz) zu handeln.
XXIV. Datenschutz
- Der Dienstleister misst dem Schutz personenbezogener Daten im Rahmen seiner Tätigkeit besondere Bedeutung bei. Die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet er stets unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften, gewährleistet deren Sicherheit, trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und legt die zur Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlichen Verfahrensregeln fest.
- Im Rahmen seiner Tätigkeit verwendet der Dienstleister die Daten der Nutzer im Sinne des Datenschutzgesetzes ausschließlich zum Zweck des Vertragsabschlusses, der Rechnungsstellung sowie für eigene Werbezwecke.
XXV. Höhere Gewalt
- Jeder Grund oder Umstand, der keiner Vertragspartei zuzurechnen ist, nach Abschluss des Vertrags oder bereits davor entstanden ist, jedoch nicht vorhersehbar und durch menschliche Kraft nicht abwendbar war (zum Beispiel Krieg, Feuer, Überschwemmung, widrige Wetterbedingungen, Stromausfall, Streik, Epidemie, behördliche/staatliche Beschränkungen), der außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegt (höhere Gewalt) und diese Partei unmittelbar an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindert, befreit die betreffende Partei für die Dauer dieses Grundes oder Umstands von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Die Parteien sind sich einig, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Wahrscheinlichkeit des Eintritts solcher Gründe und Umstände auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren und dadurch verursachte Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.
- Wird eine Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht, vereinbaren die Parteien entweder einen neuen Termin innerhalb von 6 Monaten nach der ursprünglichen Buchung zur Inanspruchnahme der Dienstleistung, oder – wenn eine Partei der anderen schriftlich mitteilt, dass sie die Dienstleistung zu einem anderen Zeitpunkt nicht in Anspruch nehmen kann – endet der Vertrag aufgrund einer entsprechenden einseitigen Erklärung einer Partei mit sofortiger Wirkung.
- Ist die Erbringung der im Vertrag festgelegten Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt unmöglich geworden, haftet keine Vertragspartei auf Schadensersatz. Die Parteien sind verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen miteinander abzurechnen; von der Erbringung der aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllbaren Leistungen sind die Parteien befreit.
XXVI. Erfüllungsort des Vertrags, auf das Rechtsverhältnis der Parteien anwendbares Recht, zuständiges Gericht
- Erfüllungsort des Vertrags ist der Ort, an dem sich die Villa befindet.
- Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien finden die Bestimmungen des ungarischen Rechts Anwendung.
- Für Fragen, die in diesen AGB nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen ungarischen Rechtsvorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Ptk.
- Für Rechtsstreitigkeiten vereinbaren die Parteien – abhängig vom Streitwert – die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Siklós bzw. des Gerichtshofs Pécs.
XXVII. Inkrafttreten der AGB
- Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Gast, dass er die in den AGB enthaltenen Bedingungen und Regeln gelesen und verstanden hat, ihnen zustimmt und deren Anwendung auf den Vertrag akzeptiert.
- Mit Abschluss des Vertrags nimmt der Gast zur Kenntnis, dass die AGB geändert werden können. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website der Villa (www.thermalvillaberekfurdo.hu) sowie an der Rezeption verfügbar.
- Die Parteien erklären übereinstimmend, dass bei Abweichungen zwischen den konkreten Bestimmungen des Vertrags und den AGB die Bestimmungen des Vertrags maßgeblich sind.
Diese AGB gelten bis auf Widerruf.
Datum: Berekfürdő, 1. August 2026.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!